Das Kontroll- und Zertifizierungssystem auf Grundlage der EU-Bio Verordnung ist weltweit einzigartig. Dennoch reicht es nicht aus, den gesamten Erzeugungs-, Handels- und Verarbeitungsprozess entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette so abzusichern, dass insbesondere im Bio-Futtermittelsektor davon betroffene Unternehmen der tierischen Veredelung, also die Bio-Tierhalter und der daraus folgenden Lebensmittelverarbeitung umfassend geschützt sind. Somit verbleibt ein Teil der Verantwortung zur Sicherstellung der Bio-Qualität der Herstellung von Mischfuttermittel bei den Bio-Mischfutterwerken, welches auch die EU-Bio-VO als Verantwortung der Unternehmen definiert.
Zunehmend zielt die Überprüfung der Bio-Qualität auch im Öko-Sektor darauf ab, Rohwaren, Halbfertigprodukte, Mischfutter und daraus folgende Lebensmittel umfänglich nach Rückständen zu analysieren. Dieses verursacht hohe Kosten auch oder gerade aufgrund von Doppel- und Dreifachanalysen entlang der gesamten Lieferkette. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass, obwohl die Analysen Rückstandsfreiheit signalisiert haben, im Ursprung die Bio-Qualität nicht gegeben war.
Vor dem Hintergrund der Erwartung des Bio-Konsumenten nach authentischen Bio-Lebensmitteln und der Verhinderung von Futter- und Lebensmittelskandalen hat der GOETE e. V. einen GOETEPLUS Standard GO+ entwickelt.