Der einzige Standard für Bio-Futtermittel in Deutschland und Europa.
Innerhalb der EU-27 gelten nur solche Futtermittel als Bio-Futtermittel, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018
über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln erzeugt werden. Diese Verordnung bezieht sich im Allgemeinen auf Grundsätze der Pflanzenproduktion und Tierhaltung, im Speziellen auf den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in der ökologischen Landwirtschaft sowie von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen durch Lebens- und Futtermittelverarbeiter.
Die Sicherstellung der Qualität im Sinne der Echtheit, Glaubwürdigkeit, der Authentizität, wird durch ein europäisches Kontroll- und Zertifizierungssystem gewährleistet und von der EU behördlich überwacht.
Dieses Kontroll- und Zertifizierungssystem ist weltweit einzigartig. Dennoch reicht es nicht aus, den gesamten Erzeugungs-, Handels- und Verarbeitungsprozess entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette so abzusichern, dass insbesondere im Bio-Futtermittelsektor davon betroffene Unternehmen der tierischen Veredelung und der daraus folgenden Lebensmittelverarbeitung umfassend geschützt sind. Somit verbleibt ein Teil der Verantwortung zur Sicherstellung der Bio-Qualität der Herstellung von Mischfuttermittel bei den Bio-Mischfutterwerken, welches auch die EU-Bio-VO als Verantwortung der Unternehmen definiert.
Zunehmend zielt die Überprüfung der Bio-Qualität auch im Öko-Sektor darauf ab, Rohwaren, Halbfertigprodukte, Mischfutter und daraus folgende Lebensmittel umfänglich nach Rückständen zu analysieren. Dieses verursacht hohe Kosten auch oder gerade aufgrund von Doppel- und Dreifachanalysen entlang der gesamten Lieferkette. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass, obwohl die Analysen Rückstandsfreiheit signalisiert haben, im Ursprung die Bio-Qualität nicht gegeben war.
Vor dem Hintergrund der Erwartung des Bio-Konsumenten nach authentischen Bio-Lebensmitteln und der Verhinderung von Futter- und Lebensmittelskandalen hat der GOETE e. V. einen GOETEPLUS Standard entwickelt, der im Folgenden beschrieben ist.